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gullyparlament - Europawahl angefochten 
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Europawahl angefochten 




Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim ficht Europawahl an



Nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim müsste die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl wegfallen. Der Staatsrechtler beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, aus dem sich ergebe, „dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist."


weiterlesen Focusartikel dazu

hier geht es zum Wortlaut des Einspruches als pdf-Dokument

Ich hatte mir erlaubt zum Artikel des "Focus" einen Kommentar zu schreiben, weil man die 5% Hürde als Notbremse betitelte. Jedoch wurde er von der Redaktion des "Focus" abgeändert und damit im Sinn verstümmelt.  (Versehen oder willentlich, ich weiß es nicht) Richtig muß es jedenfalls heißen:



Notbremse

Es gibt nur eine "Notbremse": Volksentscheide --> Verfassungen --> geänderte Spielregeln = Schutz vor Machtmißbrauch.

Die 5% Hürde ist eine Notbremse für echte Demokratie und die Nichtbeachtung der "Wahlverweigerer", setzt den Wahlergebnissen die Haube einer Scheindemokratie auf.

Klaus Lohfing-Blanke

Datum: 27.08.10
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