Europawahl angefochten

Staatsrechtler
Prof.
Dr. Hans Herbert von Arnim ficht Europawahl an
Nach
Ansicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim müsste die
Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl wegfallen. Der
Staatsrechtler beruft sich auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgericht, aus dem sich ergebe, „dass die
Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei
Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist."
weiterlesen Focusartikel dazu
hier geht es zum Wortlaut des Einspruches als pdf-Dokument
Ich
hatte mir erlaubt zum Artikel des "Focus" einen Kommentar zu schreiben, weil man die 5% Hürde
als Notbremse betitelte. Jedoch wurde er von der Redaktion des
"Focus" abgeändert und damit im Sinn verstümmelt.
(Versehen oder willentlich, ich weiß es nicht) Richtig muß es jedenfalls heißen:
Notbremse
Es
gibt nur eine "Notbremse": Volksentscheide -->
Verfassungen --> geänderte Spielregeln = Schutz vor
Machtmißbrauch.
Die
5% Hürde ist eine Notbremse für echte Demokratie und die
Nichtbeachtung der "Wahlverweigerer", setzt den
Wahlergebnissen die Haube einer Scheindemokratie auf. Klaus Lohfing-Blanke
Datum: 27.08.10 Uhrzeit: 14:16:35 User online: 8 Heute: 119 Gestern: 301 Gesamt: 4858
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